Bei thyssenkrupp Materials Austria GmbH haben Integrität sowie die Einhaltung von Gesetzen und internen Vorschriften höchste Priorität. Um sicherzustellen, dass diese Werte aufrechterhalten und mögliche Risiken aus Verstößen vermieden oder minimiert werden, ist es entscheidend, dass Fehlverhalten frühzeitig erkannt, untersucht und abgestellt wird. Jeder Hinweis auf ein mögliches Fehlverhalten wird von uns ernst genommen und führt zu einer internen Untersuchung in einem objektiven, transparenten und unbefangenen Prozess. Die thyssenkrupp Materials Austria GmbH stellt daher Whistleblowern in Übereinstimmung und unter dem Schutz des österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) ein internes Hinweisgebersystem zur Verfügung, das es Whistleblowern ermöglicht, Meldungen abzugeben.
Eine ausführliche Beschreibung der Whistleblowing-Verfahrensregeln von thyssenkrupp Materials Austria GmbH finden Sie im Anhang zu dieser Webseite.
Jede natürliche Person (z. B. Angestellte, Aktionäre, Lieferanten, Kunden, Freiberufler) kann eine Meldung über Verstöße, von denen sie Kenntnis erlangt hat, abgeben.
Verstöße gegen interne Vorschriften und/oder geltende Gesetze, Menschenrechtsverletzungen und umweltbezogene Pflichtverletzungen oder Risiken sowie Verstöße gegen europäisches Recht können über verschiedene Kanäle gemeldet werden. Auch Hinweise oder Verdachtsmomente auf Verstöße können gemeldet werden und werden ernsthaft behandelt. Daher meint der Begriff "Verstöße" in diesem Dokument sowohl bereits eingetretene als auch potenzielle Verstöße.
In Übereinstimmung mit dem österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetz hat thyssenkrupp Materials Austria GmbH die zentrale Abteilung Compliance Investigations der thyssenkrupp AG (CO/L&C-INV) als "gemeinsame Stelle" beauftragt, thyssenkrupp Materials Austria GmbH bei der Entgegennahme von Hinweisen und der Durchführung von Untersuchungen zu unterstützen. Die jeweiligen Compliance Investigation Officer sind unparteiisch, unabhängig, im Hinblick auf die Ermittlungen weisungsfrei und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eingehende Meldungen, die auch anonym abgegeben werden können, werden vertraulich behandelt und Hinweisgeber werden mit allen geeigneten Mitteln vor Nachteilen, die sich aus einer Meldung ergeben, geschützt. Die gemeinsame Stelle wird gemeinsam mit der tk Konzernfunktion Internal Auditing ("CO/AUD") und dem Compliance Manager geeignete Ermittlungsprozesse abstimmen und danach der thyssenkrupp Materials Austria GmbH gegebenenfalls geeignete Maßnahmen vorschlagen.
Whistleblower können eine Meldung über die folgenden Kanäle einreichen:
Das Compliance Whistleblowing System von thyssenkrupp kann direkt unter https://www.bkms-system.net/thyssenkrupp-de oder durch Scannen des nachstehenden QR-Codes aufgerufen werden:
Neben dem Compliance-Hinweisgebersystem können Verstöße gegen das International Framework Agreement (thyssenkrupp-interne Arbeitsrechtsverstöße) auch den Vertretern im International Committee und dem Department Labor Relations der thyssenkrupp AG unter https://www.bkms-system.net/frameworkagreement gemeldet werden.
thyssenkrupp Kontakt über die folgende Telefonnummer in deutscher Sprache (automatischer Telefondialog):
Telefon: + 49 309 9257146
Zugangs-PIN: 4541
Das thyssenkrupp Headquarter können Sie unter dieser E-Mail-Adresse kontaktieren: whistleblowing@thyssenkrupp.com
Das thyssenkrupp Headquarter verfügt über folgende Postanschrift:
thyssenkrupp AG,
Compliance, Department Investigations
thyssenkrupp Allee 1
45143 Essen
Deutschland
Weitere Informationen zur Einreichung von Meldungen finden Sie hier: Vorfall melden (thyssenkrupp.com)
Dr. Christine Toufar
Geschäftsführerin
thyssenkrupp Materials Austria GmbH
Freudenauer Hafenstraße 26, 1024 Wien, Österreich
Bitte beachten Sie: Wenn ein persönliches Gespräch gewünscht wird, wird dieses innerhalb von 7 Tagen organisiert. Wenn die Meldung mündlich erfolgt, wird sie mit vorheriger Zustimmung des Hinweisgebers in einem sicheren, dauerhaften und zugänglichen Format oder durch eine Abschrift des Gesprächs dokumentiert. Dem Hinweisgeber kann die Möglichkeit gegeben werden, das Protokoll des Gesprächs zu überprüfen, zu berichtigen und durch Unterschrift zu bestätigen.
Wir ermutigen Whistleblower, unsere internen Meldekanäle zu nutzen. Whistleblower haben auch die Möglichkeit, ihre Meldung über externe Meldekanäle einzureichen. Diese externen Meldekanäle können sein:
Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Bundesministerium für Inneres
Herrengasse 7
1010 Wien
Österreich
E-Mail: bmi-iii-bak-spoc@bak.gv.at
Telefon: + 43 1 53 126-906800
Bei der Durchführung interner Untersuchungen wird darauf geachtet, dass die geltenden Datenschutzgesetze eingehalten werden.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Anhang zu dieser Webseite.